Jetzt Unterkunft finden
Was suchen Sie?
Super, Sie haben {{ resultCount }} Treffer gefunden!
Entschuldigung, wir haben leider keine Ergebnisse für Sie gefunden!
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HarzVenture GmbH für Veranstaltungen mit
Ihren Angeboten Baumwipfelpfad, SKYROPE Hochseilpark, Adventure Golf,
Scuddy Touren, Wipfelbiergarten und dem Restaurant Sagenhaft
Im Folgenden kurz HV genannt
§ 1 Vertragsabschluß
Die verbindliche Anmeldung kann schriftlich per Fax oder per Email auf Grundlage des aktuellen Angebots erfolgen.
Von dem Angebot abweichende Absprachen oder Wünsche sind nur dann gültig, wenn diese von uns schriftlich
bestätigt worden sind. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung, mit der der Vertrag
rechtsgültig und verbindlich wird.
§ 2. Rücktritt
Bei Stornierungen nach der schriftlich bestätigten Buchungsbestätigung fallen folgende Kosten von der vereinbarten
Veranstaltungsgebühr an:
- bis zum 30. Werktag keine Kosten
- bis zum 15. Werktag 50 % des Gesamtpreises
- bis zum 8. Werktag 75 % des Gesamtpreises
- bei Nichterscheinen 100 % des Gesamtpreises
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des
Stornierungsschreibens.
§ 3 Rücktritt des Veranstalters
Die HV kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Wichtige Gründe sind z.B. höhere Gewalt,
Beeinträchtigungen der Sicherheit und/oder Gesundheit der Teilnehmenden während der Veranstaltung oder
Krankheit von nicht ersetzbarem Personal (Sicherheitspersonal wie Trainer und Guides). Schadensersatzansprüche
sind insoweit ausgeschlossen.
§ 4 Umgestaltung des Programms und Ausfall der Veranstaltung
Das Personal hat das Recht, das Programm jederzeit den Bedingungen der Gruppe und dem Umfeld anzupassen,
so dass immer die größtmögliche Sicherheit aller teilnehmenden Personen gewährleistet ist. Wird die Teilnahme
infolge höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, ist das Personal berechtigt über den Abbruch der Veranstaltung zu
entscheiden. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerpreises.
§ 5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nicht in Anspruch oder ist er den Anforderungen aufgrund seiner
Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, entfällt, bzw. reduziert sich der Veranstaltungspreis nicht.
§ 6 Haftung
Die HV haftet für die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistung. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt
ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmenden. Die HV bzw. die
Geschäftsführer Eva-Christin Ronkainen-Kolb und Holger Kolb und deren Mitarbeitende übernehmen keine Haftung
für Schäden, die insbesondere durch einen Teilnehmenden entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch die HV
grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden.
§ 7 Aufsichtspflicht
Die Führung der Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmende obliegt nicht dem Personal. Der Kunde hat dafür
Sorge zu tragen, dass der teilnehmenden Gruppe eine ausreichende Anzahl von begleitenden Personen zur Seite
steht, und dass diese Personen die Führung der Aufsichtspflicht übernehmen.
§ 8 Die Rechnungslegung erfolgt nach Veranstaltungsende. Der Betrag ist nach Rechnungslegung sofort zur
Zahlung fällig. Bevorzugte Zahlungsmittel sind bar oder per Überweisung. Ausgenommen hiervon ist der Eintritt für
den Baumwipfelpfad. Dieser muss vor Ort in bar oder per EC beglichen werden.
§ 9 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.
§ 10 Sonstiges
Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Wirkung.
Hinweise zur Angebotsdurchführung aller Angebote
1. Bei allen Angeboten gilt strengstes Rauch- und Feuerverbot.
2. Alle Angebote dürfen nicht unter Einfluss alkoholischer Getränke, Drogen oder anderer Rauschmittel sowie
bewusstseinsverändernder Mittel durchgeführt werden und diese dürfen nicht konsumiert werden.
(ausgenommen sind alkoholischer Getränke bei den gastronomischen Angeboten)
3. Das Mitführen von Waffen oder als Waffen verwendbare Gegenstände ist verboten.
4. Für die Angebote der HV werden feste Schuhe ohne hohe Absätze und der Witterung angepasste Kleidung
empfohlen.
Besondere Hinweise für den Baumwipfelpfad
1. Hunde und andere Tiere sind auf dem Baumwipfelpfad nicht gestattet und dürfen auch nicht in Taschen,
Rücksäcken oder Ähnlichem mitgeführt werden.
2. Das Klettern auf und an der Anlage ist untersagt. Eltern und Begleitpersonen haften für ihre Kinder.
3. Es ist untersagt, die Anlage mit Inlineskates, Tretrollern, Skateboards, Fahrrädern, Skischuhen o.ä. zu betreten.
4. Es dürfen keine Gegenstände vom Pfad geworfen werden oder sich über die Brüstung hinauszulehnen und sein
Leben in Gefahr zu bringen.
Besondere Hinweise für Scuddy-Touren
1. Der Teilnehmende ist im Besitz eines gültigen Mofa Führerscheins (ist im Kfz-Führerschein enthalten), wenn die
Geburt nach 04/1965 war.
2. Der Teilnehmende wiegt zwischen 45 kg und 118 kg und ist ohne fremde Hilfe in der Lage, zu stehen und
Stufen zu steigen.
3. Der Teilnehmende leidet nicht an Epilepsie, Thrombosen, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Folgen nach
Schlaganfall, Gehbehinderungen, Gleichgewichtsstörungen oder vergleichbaren Handicaps.
4. Schwangeren Frauen ist die Teilnahme nicht gestattet.
5. Während der Fahrt mit dem Scuddy ist das Telefonieren und Fotografieren aus Sicherheitsgründen nicht
gestattet.
6. Der Teilnehmende lässt sich vor dem Tourstart durch unseren Guide in die Handhabung und das Fahren des
Scuddy einweisen. Erst nach der Teilnahme an diesem Einweisungs- und Fahrtraining darf er an der Scuddy-
Tour teilnehmen.
7. Der Teilnehmende trägt während des Trainings und der Scuddy Tour einen Helm, der vom Guide zur Verfügung
gestellt wird.
8. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) findet Anwendung.
Besondere Hinweise für den SKYROPE Hochseilpark
1. Personen unter 1,20 m (untere Parcours) bzw. unter 1,50 m (obere Parcours) dürfen nicht am jeweiligen
Erlebnisparcours teilnehmen.
2. Personen, die zu epileptischen Anfällen neigen, unter Herz- und Kreislauferkrankungen oder schwerem Asthma
leiden, dürfen nicht am Angebot teilnehmen.
3. Personen, die operiert wurden oder schwanger sind, nehmen auf eigene Verantwortung am Angebot teil.
4. Am Pamper Pole, Team Pole, Quick Jump und Big Swing dürfen Schwangere und Personen mit
Rückenverletzungen nicht teilnehmen.
5. Bei weiteren gesundheitlichen oder körperlichen Problemen halten Sie bitte Rücksprache mit den Trainern bzw.
mit ihrem Arzt.
6. Teilnehmende müssen ihre Taschen leeren, Schmuck (Ringe, Ketten, Uhren, Armbänder, Ohrringe und
sichtbare Piercings) abnehmen oder abkleben und lange Haare aus sicherheitstechnischen Gründen
zusammenbinden.
Stand 04/2019
Allgemeine Beförderungsbedingungen der Baumschwebebahn Bad Harzburg GmbH
1. Die Beförderungsbedingungen sind ein Bestandteil des Beförderungsvertrages. Sie gelten für die Beförderung von Personen und Sachen, sowie für das Verhalten im Bahnbereich. Die Erfüllung des Beförderungsvertrages und damit die Wirksamkeit der vorliegenden Beförderungsbedingungen beginnen mit dem Erreichen und enden mit dem Verlassen der dem Schwebebahnbetrieb gewidmeten Anlagenteile.
2. Mit dem Kauf des Fahrausweises erkennt der Fahrgast die nachstehenden Beförderungs-bedingungen an und verpflichtet sich, dieselben einzuhalten.
3. Die Nutzung der Baumschwebebahn Bad Harzburg geschieht auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen kann haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.
4. Schilder zur Regelung des Verhaltens der Fahrgäste sind für jeden Fahrgast verbindlich. Jeder Fahrgast ist vom Betreten bis zum Verlassen der Baumschwebebahn selbst für die Einschaltung der Sicherheitsrichtlinien verantwortlich.
5. Den Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen obliegt dem Personal die Entscheidung, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und die Beförderung zu untersagen. Es ist nicht gestattet, die Baumschwebebahnanlage und die Räume in den Stationen, die nicht bestimmungsgemäß der Allgemeinheit oder den Fahrgästen geöffnet sind, zu betreten, sofern das Personal keine anderen Anweisungen gibt. Das Ein- und Aussteigen ist nur an den hierfür bestimmten Stellen zulässig.
6. Während der Fahrt sind das Essen, Trinken, Telefonieren und Rauchen nicht gestattet.
7. Die Betriebszeiten und Fahrpreise werden öffentlich - durch Aushang oder im Internet - bekannt gemacht. Besondere, individuell getroffene Vereinbarungen bleiben unberührt; dies gilt insbesondere auch für im Fahrplan nicht vorgesehene Fahrten.
8. Die Benutzung der Baumschwebebahn ist nur für Personen gestattet, für die ein Fahrausweis gelöst ist. Der Fahrgast ist verpflichtet, auf Verlangen den Fahrausweis jederzeit zur Überprüfung vorzulegen und diesen bestimmungsgemäß bei sich zu tragen. Der Fahrausweis ist grundsätzlich nicht übertragbar.
9. Die gekauften Fahrausweise sind nur am jeweiligen Tag des Erwerbs gültig. Bei Verlust oder bei nicht oder nur teilweiser Benutzung eines Fahrausweises wird im Grundsatz kein Ausgleich oder keine, auch nicht anteilmäßige Rückerstattung des Fahrpreises gewährt. Fahrgäste haben Anspruch auf Beförderung, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen oder sonstigen Vorschriften eine Beförderungspflicht besteht und die Beförderung mit den vorhandenen Anlagen möglich und zulässig ist. Die nachfolgenden Bestimmungen bleiben davon unberührt. Befördert werden nur Fahrgäste mit einem Körpergewicht von mind. 20 kg bis max.120 kg, einschl. Kleidung und leichtem Gepäck z.B. Rucksack; die Körpergröße unterliegt keinerlei Beschränkungen.
10. Die Beförderung von Schwangeren erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
11. Die Kleidung der Fahrgäste muss für die Aktivitäten in der Baumschwebebahn geeignet sein. Es empfiehlt sich für die Benutzung der Anlage das Tragen von festem Schuhwerk. Die Kleidung sollte dem Wetter angepasst sein und darf den Fahrgast bei der Schwebefahrt nicht behindern.
12. Für mitgeführte Gegenstände (z.B. Handy, Kameraausrüstung u.a.) wird seitens der Betreiberin keine Haftung übernommen.
13. Die Mitnahme von Tieren -unabhängig von der Größe- ist nicht gestattet.
14. Von der Beförderung sind Personen ausgeschlossen, (1) die erkennbar betrunken sind oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, (2) die gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen oder die zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung getroffenen Anordnungen des Bahnpersonals nicht befolgen, (3) die keinen gültigen Fahrausweis vorlegen können oder (4) durch eigenes Fehlverhalten -auch beim Anstellen- für andere Fahrgäste eine unzumutbare Belästigung darstellen, den Betriebsablauf erheblich stören oder ihn in unzumutbarer Weise gefährden.
15. Den Fahrgästen ist es ausdrücklich untersagt, betriebsgefährdende oder betriebsstörende Handlungen vorzunehmen (z.B. Aufschaukeln), die Stützmasten zu besteigen oder Hindernisse zu schaffen. Daraus resultierende Kosten für Rettungseinsätze oder Instandhaltung der Anlage sind vollumfänglich von den Verursachern zu tragen. Es ist weiterhin untersagt, die Betriebseinrichtungen, die Baumschwebeanlage und die Fahrbetriebsmittel zu beschädigen oder zu verunreinigen. Bei Zuwiderhandlungen werden dem jeweiligen Fahrgast die gesamten Kosten nach den Regeln der gesetzlichen Schadensersatzhaftung auferlegt.
16. Bei schuldhaftem Fehlverhalten eines Fahrgastes behält sich die Betreiberin vor, gegen den Fahrgast neben dem Entzug des Fahrausweises und unbeschadet der allfälligen zivilrechtlichen Haftung ein Straf- und/oder Bußgeldverfahren durch eine Strafanzeige bei den örtlichen Polizeibehörden einzuleiten.
17. Ereignisse höherer Gewalt, z.B. Witterungsverhältnisse sowie Streik, Betriebsstörungen oder sonstigen unvorhersehbare Umstände, die die Sicherheit des Fahrbetriebes beeinträchtigen können, lassen die Beförderungspflicht um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit verschieben oder wegen zeitbedingter Unmöglichkeit der Behebung entfallen. Ein Anspruch auf Rückvergütung des Fahrpreises besteht in dieses Fällen nicht.
18. Die Haftung der Betreiberin richtet sich nach den jeweils gültigen unabdingbaren gesetzlichen Bestimmungen.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Standort der Baumschwebebahn.
20. Gutscheine: Gutscheine können über das Online-Portal Gurado.de/baumschwebebahn-harz erworben werden. Diese Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Einzulösen sind die Gutscheine (Wertgutscheine) am Ticketschalter gegen Tickets im angegebenen Wert. Unterschreitet der Gutschein den Ticketpreis, so muss die Differenz vom Einlösenden beglichen werden. Eventuelles Restguthaben wird nicht ausbezahlt. Der Eintausch des Gutscheinwertes gegen Bargeld ist ebenso ausgeschlossen. Gutscheine der BaumSchwebeBahn können ausschließlich für die Nutzung dieser einlöst werden. Jeder Person steht es frei Gutscheine in der gewünschten Anzahl zu bestellen. GRegelungsinhalt von Gutschein-AGB
Bad Harzburg, 30.06.2020
Baumschwebebahn Bad Harzburg GmbH